Rechtliche Grundlagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Poolbau, Service und Zubehör in Deutschland, der Schweiz und auf Mallorca. Calaverde ist eine Marke der WERKPOOL GmbH, Stuttgart.
Lesehilfe
Das Wichtigste auf einen Blick
Lesehilfe. Diese Übersicht fasst einige Punkte vereinfacht zusammen. Sie ist nicht Teil des Vertrags. Verbindlich sind allein Ihr Angebot und die folgenden Geschäftsbedingungen.
Ihr Preis steht fest
Der Preis im Angebot ist ein Festpreis für den dort beschriebenen Umfang. Mehrkosten entstehen vor allem, wenn Sie Änderungen wünschen oder der Baugrund anders ist, als das Angebot annimmt. Zusätzliche Wünsche auf der Baustelle führen wir erst aus, wenn Leistung und Preis in Textform bestätigt sind.
So sichern wir Ihre Zahlungen ab
Bestellen wir Becken, Technik und Bauteile eigens für Sie beim Hersteller, zahlen Sie in drei Raten zu 30, 60 und 10 Prozent. Die erste Rate wird frühestens sieben Tage nach Klärung der Genehmigung oder Ihrem Wunsch nach einer früheren Bestellung fällig, bei einem Widerrufsrecht frühestens sieben Tage nach Ablauf der Widerrufsfrist. Mit ihr bestellen wir. Ab der Bestellung treten wir Ihnen zur Sicherung unsere Ansprüche gegen den Hersteller ab. Die zweite Rate zahlen Sie in zwei Schritten, den Materialanteil erst, wenn Ihre Bauteile gefertigt und für Sie gekennzeichnet sind, den Rest als Abschläge nach Baufortschritt. Vor der Anlieferung zahlen Sie damit höchstens den Preis der Materialposition und Abschläge für bereits erbrachte Bauleistungen. Sobald wir den Hersteller vollständig bezahlt haben, gehören Ihnen Becken, Technik und Bauteile. Die Bestätigungen des Herstellers über Bestellung und Zahlung senden wir Ihnen. Vor der Abnahme zahlen Sie höchstens 90 Prozent.
Fairer Ausstieg, wenn die Genehmigung scheitert
Genehmigungen holen Sie als Bauherr ein, eigens anzufertigende Bauteile bestellen wir erst danach. Wird eine erforderliche Genehmigung endgültig versagt, ohne dass Sie das zu vertreten haben, können Sie kündigen, solange wir noch keine Bauteile eigens für Sie bestellt haben. Sie zahlen dann ohne Pauschale nur die bis dahin erbrachten Leistungen, etwa die Planung. Den Rest erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen zurück.
Klare Annahmen zum Baugrund
Ihr Preis beruht auf offen genannten Annahmen, etwa kein Fels und kein Grundwasser bis zur Aushubtiefe. Für die häufigsten Abweichungen nennt das Angebot Preise je Einheit. Weicht der Boden ab, erhalten Sie sofort ein Nachtragsangebot. Mehrarbeiten führen wir erst nach Einigung oder auf Ihre Anordnung aus, dringende Sicherungsmassnahmen ausgenommen.
Verbindliche Termine und Abnahme mit Protokoll
Ihr Angebot nennt verbindlich, wann wir beginnen und wann wir fertig sind. Nach Fertigstellung laden wir Sie zu einem gemeinsamen Termin vor Ort ein, für die Abnahme haben Sie zwölf Werktage Zeit. Offene Punkte halten wir im Protokoll fest. Für Ihren eingebauten Pool gelten ab der Abnahme fünf Jahre Mängelrechte, wie gesetzlich vorgesehen.
Nach dem Bau geht es erst richtig los
Bei der Übergabe weisen wir Sie in Bedienung, Pflege und Sicherheit ein. Die Pflege übernehmen Sie selbst oder Sie übertragen sie uns, von der reinen Fernüberwachung bis zur wöchentlichen Pflege vor Ort. Droht Ihrer Anlage ein Schaden und erreichen wir Sie nicht, können wir über die Fernüberwachung Schutzmassnahmen treffen, ohne Zusatzkosten.
Servicepakete fair und flexibel
Zwölf Monate Erstlaufzeit, danach jederzeit mit einem Monat Frist kündbar. In der Erstlaufzeit bleibt der Preis fest. Danach gilt der Folgepreis aus Ihrem Angebot oder ein neuer Preis nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Verkaufen Sie Ihr Haus, können Sie auch vorher mit einem Monat Frist zum Monatsende kündigen oder das Paket in aller Regel an den Käufer übergeben. Kündigen können Sie per E-Mail, WhatsApp oder Brief.
Ihr Konto, Ihre Freigabe
Die Pooltechnik läuft über ein Konto auf Ihren Namen. Wir sehen die Daten nur mit Ihrer Freigabe und nutzen sie nur für Ihren Service, nie für Werbung.
Präambel
Ein Pool von Calaverde soll Ihnen viele Jahre Urlaub zu Hause schenken, deshalb planen, bauen und pflegen wir Ihre Anlage und behalten sie auf Wunsch aus der Ferne im Blick. Diese Bedingungen regeln, wie wir dabei zusammenarbeiten, damit Sie jederzeit wissen, was Sie von uns erwarten dürfen und was wir von Ihnen brauchen.
- AAllgemeine Bestimmungen für alle Verträge
- BPoolbau, Sanierung und Gartenanlagen
- CService, Pflege und Fernüberwachung, nach dem Bau geht es erst richtig los
- DKauf von Zubehör, Technik und Pflegemitteln
- EBesondere Bestimmungen für Leistungen in der Schweiz und in Spanien (Mallorca)
- FSchlussbestimmungen
- GZusätzliche Regeln für Unternehmer
- 1aAnhang 1a, Widerrufsbelehrung für Bauleistungen, Werkleistungen und Dienstleistungen, bei denen Sie auch Waren erhalten
- 1bAnhang 1b, Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen ohne Waren
- 2Anhang 2, Widerrufsbelehrung für Kaufverträge über Waren
- 3Anhang 3, Muster-Widerrufsformular
- 4Anhang 4, Früher starten, Verlangen auf Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist
Teil A
Allgemeine Bestimmungen für alle Verträge
§ 1Wer wir sind und wofür diese Bedingungen gelten
(1)Anbieter ist die WERKPOOL GmbH, die unter der Marke Calaverde auftritt, nachfolgend Calaverde oder wir. Unsere Anschrift lautet Flughafenstrasse 59, 70629 Stuttgart. Wir sind im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 805852 eingetragen und werden durch die Geschäftsführerin Anita Petra Meinel vertreten. Unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet DE813235152.
(2)Sie erreichen uns per E-Mail an info@calaverde.de, für Serviceanliegen an service@calaverde.de, per Telefon und WhatsApp unter +49 160 90315248 sowie über unsere Website calaverde.de. Unsere Servicezeiten sind Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr, ausser an gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg.
(3)Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen uns und unseren Kunden, insbesondere für Planung, Lieferung, Bau, Einbau und Sanierung von Pools, Pooltechnik und Gartenanlagen, für Service, Pflege und Fernüberwachung sowie für den Verkauf von Zubehör, Technik und Pflegemitteln.
(4)Die Teile A und F gelten für alle Verträge. Die Teile B bis D gelten zusätzlich für die jeweilige Leistungsart. Umfasst ein Vertrag mehrere Leistungsarten, gilt für jede Leistung der passende Teil. Teil E gilt zusätzlich für Leistungen in der Schweiz und in Spanien, Teil G zusätzlich für Unternehmer. Welche Teile für Ihren Vertrag gelten, nennt Ihnen Ihr Angebot.
(5)Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.
§ 2Verbraucher und Unternehmer
(1)Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag überwiegend zu Zwecken abschliesst, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(2)Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB), etwa ein Poolhändler, der uns mit der Ausführung beauftragt.
(3)Regeln, die nur für Unternehmer gelten, stehen in Teil G. Regeln, die nur für Verbraucher gelten, sind als solche bezeichnet.
(4)Wir sprechen unsere Kunden in diesen AGB mit Sie an.
§ 3Vorrang individueller Vereinbarungen
(1)Was wir mit Ihnen im Einzelfall vereinbaren, geht diesen AGB vor (§ 305b BGB). Das gilt insbesondere für das Angebot mit der Leistungsbeschreibung, für die Paketbeschreibung eines Servicepakets und für Nachtragsvereinbarungen.
(2)Auch mündliche Vereinbarungen sind wirksam. Wichtige Absprachen zu Leistung, Preis und Terminen halten wir zur Klarheit für beide Seiten in Textform fest.
§ 4Angebot und Vertragsschluss
(1)Darstellungen auf unserer Website, in Prospekten, auf Messen und in sozialen Medien sind noch kein verbindliches Angebot. Das Rückrufformular auf calaverde.de dient nur der Kontaktaufnahme. Über die Website wird kein Vertrag geschlossen.
(2)An unser Angebot sind wir 30 Tage ab seinem Datum gebunden, soweit es keine andere Frist nennt. Mit dem Angebot erhalten Sie diese AGB. Sind Sie Verbraucher, erhalten Sie zusätzlich die Widerrufsbelehrung, die für Ihren Vertrag gilt, mit dem Muster-Widerrufsformular (§ 5 Abs. 2).
(3)Sie nehmen das Angebot an, indem Sie es unterschreiben oder die Annahme in Textform erklären, etwa per E-Mail oder WhatsApp. Der Vertrag kommt mit Zugang Ihrer Annahme bei uns zustande.
(4)Nehmen Sie das Angebot erst nach Ablauf der Frist oder mit Änderungen an, ist das ein neues Angebot von Ihnen. Der Vertrag kommt dann mit unserer Bestätigung in Textform zustande.
(5)Nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Bestätigung des Vertrags mit seinem Inhalt. Wird der Vertrag ausserhalb unserer Geschäftsräume geschlossen, übergeben wir Ihnen die Bestätigung oder eine Abschrift des unterzeichneten Vertrags auf Papier oder, wenn Sie zustimmen, auf einem anderen dauerhaften Datenträger (§ 312f BGB).
§ 5Ihr Widerrufsrecht
(1)Schliessen Sie als Verbraucher den Vertrag ausserhalb unserer Geschäftsräume, etwa bei einem Termin auf Ihrem Grundstück, oder ausschliesslich über Fernkommunikationsmittel wie E-Mail, Telefon oder WhatsApp, steht Ihnen ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu. Das Widerrufsrecht besteht auch dann, wenn wir ein eigens für Sie angefertigtes Becken einbauen.
(2)Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung. Wir übergeben Ihnen vor Vertragsschluss nur die Belehrung, die für Ihren Vertrag gilt, zusammen mit dem Muster-Widerrufsformular in Anhang 3. Anhang 1a gilt für Bauleistungen, Werkleistungen und Dienstleistungen, bei denen Sie auch Waren erhalten. Anhang 1b gilt für Dienstleistungen ohne Waren, etwa die reine Fernüberwachung. Anhang 2 gilt für den Kauf von Waren, die wir nicht einbauen. Für Verbraucherbauverträge gilt § 15. Für Ihren Vertrag gilt allein die Belehrung, die wir Ihnen so übergeben. Die übrigen Anhänge 1a, 1b und 2 gelten für Ihren Vertrag nicht.
(3)Vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen wir nur, wenn Sie das ausdrücklich verlangen. Bei Verträgen ausserhalb unserer Geschäftsräume übermitteln Sie das Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger, etwa unterschrieben auf Papier oder per E-Mail. Sie können dafür das Formular in Anhang 4 verwenden. Das Verlangen ist freiwillig. Ein früherer Beginn betrifft nur Planung und Vorbereitung. Becken, Technik und Bauteile bestellen wir auch dann erst nach Ablauf der Widerrufsfrist (§ 23 Abs. 1).
(4)Widerrufen Sie nach einem solchen Verlangen, schulden Sie nach § 357a Abs. 2 BGB Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen, wenn wir Sie nach Anhang 1a oder Anhang 1b belehrt haben.
(5)In den folgenden Fällen besteht kein Widerrufsrecht oder es erlischt.
(a)Kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen über Waren, die nicht vorgefertigt sind und nach Ihrer individuellen Auswahl oder Bestimmung angefertigt werden, wenn wir sie nicht einbauen, etwa bei einer massgefertigten Abdeckung (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
(b)Kein Widerrufsrecht besteht für dringende Reparaturarbeiten oder Instandhaltungsarbeiten, zu denen Sie uns ausdrücklich zu sich gerufen haben. Für weitere Leistungen oder Waren, die Sie bei diesem Besuch nicht ausdrücklich verlangt haben, gilt diese Ausnahme nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB).
(c)Bei Waren, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden, etwa Salz nach dem Auflösen im Poolwasser, besteht kein Widerrufsrecht mehr (§ 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB).
(d)Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung der Leistung. Voraussetzung ist, dass Sie einem Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist vorher ausdrücklich zugestimmt und Ihre Kenntnis vom Erlöschen bestätigt haben, bei Verträgen ausserhalb unserer Geschäftsräume auf einem dauerhaften Datenträger (§ 356 Abs. 4 BGB).
(6)Unternehmer haben kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 6Planungen, Visualisierungen und Abbildungen
(1)Massgeblich für Art, Umfang und Beschaffenheit der Leistung ist die Leistungsbeschreibung im Angebot mit den dort genannten Plänen und Materialangaben.
(2)Skizzen, Planungen, 3D-Visualisierungen, Fotos, Muster und Symbolbilder veranschaulichen die Leistung, etwa auf unserer Website, in Prospekten oder in sozialen Medien. Sie legen die Beschaffenheit nur fest, soweit das Angebot ausdrücklich auf sie verweist. Visualisierungen zeigen Farben, Licht, Wasser und Bepflanzung vereinfacht. Die tatsächliche Wirkung hängt auch von Tageslicht, Jahreszeit, Wetter und Wuchs ab.
(3)Planungen, die wir vor Vertragsschluss erstellen, dienen Ihrer Entscheidung über unser Angebot. Sie dürfen sie dafür in Ruhe prüfen und mit Familie oder Beratern besprechen. Anderen Betrieben geben Sie sie zur Ausführung nur mit unserer Zustimmung. Nach Vertragsschluss dürfen Sie die Planungen für das vereinbarte Vorhaben nutzen.
(4)Planungsleistungen vor Vertragsschluss sind nur zu bezahlen, wenn wir das vorher mit Ihnen in Textform vereinbart haben.
§ 7Preise
(1)Sind Sie Verbraucher, nennen wir Ihnen Gesamtpreise einschliesslich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2)Die Preise im Angebot sind Festpreise für den dort beschriebenen Leistungsumfang. Änderungen und Zusatzleistungen werden nach § 22 vergütet.
(3)Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz nach Vertragsschluss, gilt für Leistungen, die danach erbracht werden, der neue Satz. Eine Senkung geben wir in gleicher Weise weiter. Sind Sie Verbraucher, gilt eine Erhöhung nur für Leistungen, die später als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden.
§ 8Zahlung
(1)Fällige Beträge stellen wir in Rechnung. Sie zahlen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug, soweit das Angebot oder diese AGB nichts anderes bestimmen.
(2)Sie zahlen per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto oder per SEPA-Lastschrift, wenn Sie ein Mandat erteilt haben. Zu Ihrem Schutz nehmen unsere Mitarbeiter und Partnerbetriebe kein Bargeld an, es sei denn, wir haben dies vorher in Textform bestätigt.
(3)Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(4)Ihre gesetzlichen Rechte zur Aufrechnung und zur Zurückbehaltung bleiben bestehen.
§ 9So erreichen Sie uns, Form von Erklärungen
(1)Sie erreichen uns per Telefon, WhatsApp, E-Mail, Brief oder im persönlichen Gespräch. Per WhatsApp schreiben wir Ihnen, sobald Sie damit einverstanden sind. Möchten Sie keine WhatsApp-Nachrichten mehr von uns erhalten, genügt ein kurzer Hinweis. Welche Kanäle Sie innerhalb eines Servicepakets für Serviceanfragen nutzen können, regelt die Paketbeschreibung.
(2)Textform ist jede lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, die den Absender nennt, zum Beispiel eine E-Mail, eine WhatsApp-Nachricht oder ein Brief (§ 126b BGB).
(3)Für Ihre Erklärungen und Anzeigen verlangen wir keine strengere Form als die Textform. Das gilt auch für Mängelanzeigen und für Kündigungen von Serviceverträgen. Nur die Kündigung eines Bauvertrags muss nach § 650h BGB schriftlich erfolgen, also mit eigenhändiger Unterschrift.
(4)Rechtlich wichtige Erklärungen, etwa Angebote, Änderungsangebote zu Preisen, Aufforderungen zur Abnahme und Kündigungsbestätigungen, senden wir per E-Mail oder Brief. Warnungen aus der Fernüberwachung senden wir immer auch per E-Mail.
(5)Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer unverzüglich mit.
§ 10Partnerbetriebe
(1)Für einzelne Arbeiten, etwa Kran, Bagger, Erdarbeiten, Elektroanschluss oder Steinarbeiten, arbeiten wir mit ausgewählten Fachbetrieben zusammen (Partnerbetriebe, rechtlich Nachunternehmer). Wir koordinieren sie und bleiben Ihr Ansprechpartner. Für die gesamte Leistung sind wir Ihnen gegenüber verantwortlich, auch für die Arbeit unserer Partnerbetriebe.
(2)Arbeiten am Elektroanschluss führt nur ein Elektrofachbetrieb aus, der in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.
(3)Anschlüsse an die Trinkwasserinstallation, etwa für eine automatische Nachspeisung, führt nur ein Installationsunternehmen aus, das in das Installateurverzeichnis eines Wasserversorgers eingetragen ist.
§ 11Fotos von Baustelle und Anlage
(1)Wir fotografieren und filmen Baustelle und Anlage, soweit dies für die Dokumentation erforderlich ist, etwa von Baufortschritt, Mängeln, Abnahme oder Serviceeinsätzen. Diese Aufnahmen nutzen wir nur für die Durchführung des Vertrags. Weitergegeben werden sie nur, soweit dies dafür nötig ist, etwa an Hersteller, Versicherer oder Sachverständige.
(2)Für Werbung, etwa auf unserer Website, in sozialen Medien, in Prospekten oder auf Messen, verwenden wir Aufnahmen nur mit Ihrer gesonderten Einwilligung. Die Einwilligung ist freiwillig. Der Vertrag hängt nicht von ihr ab. Sie können sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
(3)Wir achten darauf, dass Personen, Kfz-Kennzeichen und Hausnummern auf Aufnahmen nicht erkennbar sind, soweit sie für den Zweck nicht nötig sind.
§ 12Haftung
(1)In den folgenden Fällen haften wir unbeschränkt.
(a)Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b)Schäden, die wir vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen,
(c)arglistig verschwiegene Mängel und Schäden im Umfang einer übernommenen Garantie,
(d)Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
(2)Verletzen wir leicht fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, haften wir nur für den Schaden, der bei Vertragsschluss vorhersehbar und für einen Vertrag dieser Art typisch ist. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmässig vertrauen dürfen. Dazu gehören beim Poolbau die mangelfreie Herstellung des Werks und bei der Fernüberwachung die Sichtung der Daten und Ihre Benachrichtigung.
(3)Im Übrigen haften wir für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen nicht.
(4)Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Partnerbetriebe.
(5)Ihre Rechte auf Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt und Minderung bleiben bestehen. Die gesetzliche Verteilung der Beweislast bleibt ebenfalls bestehen.
§ 13Datenschutz
(1)Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit dies für die Anbahnung und Durchführung des Vertrags erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO). Einzelheiten, auch zur Fernüberwachung und zur Kommunikation per WhatsApp, enthält unsere Datenschutzerklärung auf calaverde.de. Auf Wunsch senden wir sie Ihnen zu.
(2)Bei WhatsApp verarbeitet auch der Anbieter des Dienstes Daten, unter Umständen ausserhalb der Europäischen Union. Möchten Sie das nicht, erreichen Sie uns jederzeit per Telefon oder E-Mail.
(3)Für die Betriebsdaten Ihrer Anlage gilt ergänzend § 35.
Teil B
Poolbau, Sanierung und Gartenanlagen
§ 14Leistungsumfang
(1)Teil B gilt für Planung, Lieferung, Bau, Einbau und Sanierung von Pools jeder Art und von Gartenanlagen. Dazu gehören insbesondere naturnah gestaltete Pools mit flachem Strandbereich und Naturstein ohne klassische Betonwanne, Fertigbecken, Betonbecken und Folienbecken. Dazu gehört ebenso Pooltechnik wie Filter, Pumpen, Salzelektrolyse, Dosiertechnik, Wärmepumpen, Gegenstromanlagen und Beleuchtung sowie die Gestaltung rund um den Pool mit Terrasse, Bepflanzung, Licht, Aussenküche und Sauna. Das Wasser aller unserer Pools bereiten wir technisch auf, etwa mit Filter und Salzelektrolyse.
(2)Den Leistungsumfang legt das Angebot fest. Die vereinbarte Vergütung deckt die dort beschriebenen Leistungen. Erkennen wir, dass für einen funktionsfähigen Pool weitere Leistungen nötig sind, weisen wir Sie darauf hin. Solche Leistungen werden nach § 22 vergütet.
(3)Abdeckung und Rollladen gehören nur dann zur Leistung, wenn das Angebot sie aufführt. Wir empfehlen beides, weil es die Sicherheit erhöht, Wärme im Wasser hält und Energie spart (§ 31).
(4)Unsere Pooltechnik bauen wir grundsätzlich netzwerkfähig ein, damit wir Ihre Anlage auf Wunsch aus der Ferne überwachen und betreuen können. Bauen wir vernetzte Geräte ein, erhalten Sie vor Vertragsschluss die Informationen des Herstellers nach Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act).
(5)Unsere Pools sind für die private Nutzung bestimmt. Eine gewerbliche Nutzung, etwa durch Feriengäste, vereinbaren wir mit Ihnen ausdrücklich. Anzeigen und Genehmigungen, die dafür nötig sind, holen Sie ein.
§ 15Verbraucherbauvertrag für neue Gebäude
(1)Verpflichten wir uns gegenüber einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes, etwa eines Poolhauses, eines Saunahauses oder eines begehbaren Technikhauses, oder zu erheblichen Umbaumassnahmen an einem bestehenden Gebäude, etwa für ein Hallenbad, ist der Vertrag ein Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB). Wir schliessen ihn getrennt von anderen Leistungen.
(2)Für den Verbraucherbauvertrag gelten statt § 5, § 21 Abs. 1 und § 23 die gesetzlichen Regeln für Verbraucherbauverträge (§ 650i bis § 650n BGB). Sie erhalten vorher eine Baubeschreibung und können den Vertrag nach § 650l BGB widerrufen, auch wenn Sie ihn in unseren Geschäftsräumen schliessen. Vorauszahlungen verlangen wir nicht. Abschläge verlangen wir nur nach dem Wert der erbrachten Leistungen, insgesamt höchstens 90 Prozent der Vergütung. Mit der ersten Abschlagszahlung leisten wir Ihnen eine Sicherheit von 5 Prozent der Gesamtvergütung für die rechtzeitige Herstellung ohne wesentliche Mängel (§ 650m Abs. 2 BGB). Eine Sicherheit nach § 650f BGB verlangen wir nicht.
§ 16Naturmaterialien und Pflanzen im Garten
(1)Naturstein, Holz, Kies, Sand, mineralische Beschichtungen und andere natürliche Materialien sind Naturprodukte, jedes Stück ist ein Unikat. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Maserung, Aderung, Struktur und Oberfläche gegenüber Mustern und Abbildungen sind bei ihnen typisch. Sie sind vertragsgemäss, wenn sie für Sie zumutbar sind, die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen und den im Angebot beschriebenen Gesamteindruck nicht verändern.
(2)Natürliche Oberflächen verändern sich mit der Zeit durch Sonne, Wasser, Pflegemittel und Witterung, etwa durch Patina, Aufhellung oder Kalkablagerungen. Diese Veränderungen sind vertragsgemäss, wenn wir das Material für den vorgesehenen Einsatz geeignet ausgewählt und fachgerecht verarbeitet haben.
(3)Wir liefern gesunde Pflanzen, wählen sie für den Standort fachgerecht aus und pflanzen sie fachgerecht. Nach der Abnahme übernehmen Sie die Pflege, insbesondere das Giessen, soweit Sie uns nicht damit beauftragen. Gehen Pflanzen nach der Abnahme wegen unzureichender Pflege oder aussergewöhnlicher Witterung ein, ist das kein Mangel unserer Leistung.
§ 17Genehmigungen, Sie als Bauherr
(1)Sie sind Bauherr. Sie sorgen rechtzeitig vor Baubeginn auf eigene Kosten für alle Genehmigungen, Zustimmungen und Anzeigen, die für das Vorhaben erforderlich sind. Dazu gehören etwa die Baugenehmigung, eine wasserrechtliche Erlaubnis für das Abpumpen von Grundwasser, eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung sowie die Zustimmung von Nachbarn, Vermietern oder einer Eigentümergemeinschaft. Wir stellen Ihnen die Unterlagen zum Pool zur Verfügung, die das Angebot vorsieht. Übernehmen wir die Genehmigungsplanung oder den Antrag, regelt dies das Angebot.
(2)Sie weisen uns die erforderlichen Genehmigungen vor Baubeginn nach. Eigens anzufertigende Bauteile bestellen wir erst, wenn Sie die Genehmigungen nachgewiesen oder in Textform bestätigt haben, dass keine Genehmigung erforderlich ist. Wünschen Sie eine frühere Bestellung, weisen wir Sie vorher in Textform darauf hin, dass dann Ihr Kündigungsrecht nach Absatz 3 entfällt. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
(3)Wird eine erforderliche Genehmigung endgültig versagt, bevor wir eigens anzufertigende Bauteile bestellt haben, können beide Seiten den Vertrag kündigen. Wir erhalten dann die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen, insbesondere die im Angebot ausgewiesene Vergütung für Planung und Genehmigungsunterlagen, aber keine Pauschale nach § 30 Abs. 2. Darüber hinaus geleistete Zahlungen erstatten wir innerhalb von 14 Tagen. Dieses Kündigungsrecht besteht nicht, wenn Sie die Versagung zu vertreten haben.
(4)Sie sorgen dafür, dass Dritte die Arbeiten dulden, soweit ihre Zustimmung nötig ist, etwa wenn ein Kran über ein Nachbargrundstück schwenkt.
(5)Während unserer Arbeiten sichern wir die Baustelle. Sie sorgen dafür, dass Kinder, Haustiere und Besucher die Baustelle nicht unbeaufsichtigt betreten. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Versicherungsschutz als Bauherr zu prüfen.
§ 18Baugrund und Bestand, unsere Annahmen
(1)Wir planen die Leistung und bemessen den Preis auf Grundlage einer Besichtigung und Ihrer Angaben. Soweit das Angebot nichts anderes festlegt, geht der Preis von den folgenden Verhältnissen aus.
(a)Der Boden ist tragfähig und mit einem üblichen Bagger lösbar.
(b)Bis zur Aushubtiefe gibt es keinen Fels und kein Grundwasser, Schichtenwasser oder Hangwasser.
(c)Der Boden ist frei von Altlasten, Bauschutt und Kampfmitteln.
(d)Es gibt keine unbekannten Leitungen, Fundamente oder Hohlräume.
Angaben im Angebot, etwa zur Bodenklasse oder zur Entsorgung des Aushubs, sind ebenfalls Grundlage des Preises. Für die häufigsten Abweichungen, etwa Fels, Wasserhaltung oder die Entsorgung belasteten Aushubs, nennt das Angebot Preise je Einheit. So wissen Sie vorher, was eine Abweichung kosten kann.
(2)Sie teilen uns vor Beginn der Arbeiten alle Ihnen bekannten Umstände mit, die für Baugrund und Bestand wichtig sind. Dazu gehören insbesondere Lage und Verlauf von Leitungen und Drainagen, frühere Aufschüttungen, Hangwasser, Altlasten und der Verlauf der Grundstücksgrenzen. Pläne, die Ihnen vorliegen, stellen Sie uns zur Verfügung.
(3)Wir prüfen die Verhältnisse vor Ort mit der Sorgfalt eines Fachbetriebs. Untersuchungen des Bodens, etwa Bohrungen oder ein Bodengutachten, gehören nur zur Leistung, wenn das Angebot sie vorsieht. Bei Hanglage, hohem Grundwasser oder schwierigem Boden empfehlen wir ein Bodengutachten.
(4)Weichen Baugrund oder Bestand von den Annahmen nach Absatz 1 ab, informieren wir Sie unverzüglich und schlagen die nötigen Massnahmen mit einem Nachtragsangebot vor. Für Anordnung und Vergütung gelten § 650b und § 650c BGB sowie § 22. Mehrarbeiten führen wir erst aus, wenn wir uns geeinigt haben oder Sie sie angeordnet haben. Bis dahin dürfen wir die betroffenen Arbeiten unterbrechen, soweit ein fachgerechtes Weiterbauen nicht möglich ist. Unaufschiebbare Sicherungsmassnahmen, etwa das Abstützen einer Baugrube oder das Abpumpen von Wasser, führen wir sofort aus. Sie werden nach den Preisen des Angebots vergütet, sonst in ortsüblicher Höhe.
(5)Bei Sanierungen ist der Zustand von Becken, Leitungen und Technik oft nicht vollständig erkennbar. Zeigen sich verdeckte Schäden, etwa undichte Leitungen, Risse oder Korrosion, gilt Absatz 4 entsprechend. Mängelrechte bestehen für unsere Leistungen, nicht für Teile des Bestands, die wir nicht bearbeiten. Unsere Pflicht, Sie auf erkennbare Mängel des Bestands hinzuweisen, die unsere Leistung beeinträchtigen, bleibt bestehen.
§ 19Was wir auf der Baustelle brauchen
(1)Sie stellen uns rechtzeitig vor Beginn und während der Arbeiten unentgeltlich Folgendes zur Verfügung.
(a)eine Zufahrt für Lkw, Bagger und Kran bis zur Baustelle, die ausreichend breit, tragfähig und frei von Hindernissen ist, dazu eine geeignete Aufstellfläche für den Kran ohne Freileitungen im Schwenkbereich,
(b)Baustrom mit 230 Volt und 400 Volt in der Nähe der Baustelle,
(c)Bauwasser,
(d)Flächen zur Lagerung von Material und Aushub,
(e)Zugang zu einer Toilette oder eine Fläche für eine mobile Toilette.
Die konkreten Anforderungen an Zufahrt und Kranstellfläche nennen wir im Angebot oder vor Baubeginn.
(2)Sie räumen die Arbeitsbereiche und die Zufahrt rechtzeitig frei. Pflanzen und Gegenstände, die erhalten bleiben sollen, kennzeichnen Sie.
(3)Muss für Kran oder Anlieferung eine öffentliche Fläche genutzt werden, beantragen wir oder unser Partnerbetrieb die Genehmigung, soweit das Angebot dies vorsieht. Gebühren und Kosten einer Absperrung tragen Sie, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.
(4)Die Kosten für Baustrom, Bauwasser und Füllwasser tragen Sie.
(5)Kommen Sie einer Mitwirkung nicht rechtzeitig nach, gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 642 und § 643 BGB. Mehraufwand, den wir danach ersetzt verlangen können, etwa für eine weitere Anfahrt von Kran oder Bagger oder für die Lagerung eines bereitgestellten Beckens, berechnen wir nach den Preisen des Angebots, sonst in ortsüblicher Höhe. Ihnen bleibt der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
§ 20Technikraum, Elektroanschluss und WLAN
(1)Die Pooltechnik braucht einen Technikraum mit einer Grundfläche von mindestens 2,50 mal 2,00 Metern, soweit das Angebot nichts anderes nennt. Geeignet sind auch ein Technikhaus oder ein geeigneter Keller. Der Raum muss trocken, frostfrei, belüftet und zugänglich sein und einen Wasserablauf haben. Sie stellen den Raum bereit, soweit das Angebot kein Technikhaus von uns vorsieht. Für ein begehbares Technikhaus, das wir neu errichten, gilt § 15.
(2)Die Stromzuleitung bis zum Technikraum mit Absicherung und Fehlerstromschutz gehört nur zu unserer Leistung, wenn das Angebot sie aufführt. Sonst lassen Sie sie auf eigene Kosten durch einen Elektrofachbetrieb herstellen, der in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Die Ausführung weisen Sie uns durch ein Prüfprotokoll nach.
(3)Für Fernüberwachung, Fehlerdiagnose aus der Ferne und Aktualisierungen der Geräte braucht die Pooltechnik am Technikraum ein funktionierendes WLAN mit Internetzugang. Möchten Sie diese Leistungen nutzen, stellen Sie das WLAN dauerhaft bereit. Reicht Ihr WLAN nicht bis zum Technikraum, richten wir gegen gesonderte Vergütung einen Verstärker oder einen eigenen Mobilfunkrouter mit SIM-Karte ein. Der Router dient ausschliesslich der Verbindung der Pooltechnik.
(4)Das WLAN-Passwort geben Sie möglichst selbst ein. Teilen Sie es uns mit, verwenden wir es nur zur Einrichtung und Betreuung der Pooltechnik und bewahren es geschützt auf.
§ 21Termine, Witterung und Behinderungen
(1)Das Angebot nennt verbindlich den Beginn der Arbeiten und die Fertigstellung, jeweils als Kalenderwoche oder als Frist in Wochen. Das gilt auch für den Termin der Anlieferung des Beckens. Fristen in Wochen beginnen, sobald die Genehmigung nachgewiesen oder als nicht erforderlich bestätigt ist (§ 17 Abs. 2) und, soweit § 23 gilt, Rate 1 bei uns eingegangen ist. Weitere Termine sind verbindlich, wenn wir sie mit Ihnen in Textform vereinbaren.
(2)Termine und Fristen verlängern sich nach Absatz 3, soweit Sie Ihre Aufgaben nicht rechtzeitig erfüllen und wir dadurch behindert sind, insbesondere bei Genehmigungen (§ 17), bei der Mitwirkung (§ 19 und § 20) und bei fälligen Zahlungen (§ 23).
(3)Termine und Fristen verlängern sich um die Dauer einer Behinderung und eine angemessene Zeit für die Wiederaufnahme der Arbeiten, wenn die Behinderung auf einem der folgenden Umstände beruht.
(a)Umstände aus Ihrem Verantwortungsbereich nach Absatz 2,
(b)höhere Gewalt, Streik oder behördliche Anordnungen,
(c)Witterung, bei der eine fachgerechte Ausführung nicht möglich ist, etwa Frost, Starkregen, durchnässter Boden oder zu niedrige Temperaturen für Beschichtungen und Folien, soweit wir bei Vereinbarung des Termins nicht mit ihr rechnen mussten,
(d)Lieferverzögerungen von Herstellern, die wir nicht zu vertreten haben.
(4)Eine Behinderung teilen wir Ihnen unverzüglich in Textform mit.
(5)Ihre Rechte bei Verzug und unsere Rechte nach § 642 BGB bleiben bestehen.
§ 22Änderungen und Zusatzleistungen
(1)Sie können nach § 650b BGB Änderungen der vereinbarten Leistung verlangen. Änderungswünsche teilen Sie uns möglichst in Textform mit. Wir erstellen dazu ein Nachtragsangebot über die Mehrvergütung oder Mindervergütung und die Auswirkungen auf Termine. Bei Änderungen, die für den vereinbarten Erfolg nicht notwendig sind, gilt das nur, wenn uns die Ausführung zumutbar ist.
(2)Einigen wir uns nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang Ihres Änderungsbegehrens, können Sie die Änderung in Textform anordnen (§ 650b Abs. 2 BGB). Die Vergütung richtet sich dann nach § 650c BGB.
(3)Wünschen Sie auf der Baustelle zusätzliche Leistungen, führen wir sie aus, sobald Leistung und Preis in Textform bestätigt sind, etwa per WhatsApp. Das schützt beide Seiten vor Missverständnissen.
(4)Für Nachträge und Zusatzleistungen können wir Abschlagszahlungen nach § 632a BGB in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen verlangen.
(5)Ist ein im Angebot genanntes Produkt nicht mehr lieferbar, dürfen wir ein gleichwertiges Produkt einsetzen, wenn dies für Sie zumutbar ist. Zumutbar ist der Wechsel, wenn sich Funktion, Qualität, Aussehen und Preis für Sie nicht nachteilig ändern. Wir informieren Sie vorher in Textform. Andere Änderungen durch uns bedürfen Ihrer Zustimmung.
§ 23Zahlungsplan und Absicherung Ihrer Zahlungen
(1)Bestellen wir für Ihren Pool Becken, Technik oder andere Bauteile eigens für Sie bei einem Hersteller, gilt der folgende Zahlungsplan, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. Das Angebot fasst alles, was wir eigens für Sie beim Hersteller bestellen, in Teil A des Angebots in der Position „Becken, Technik und Bauteile“ zusammen (Materialposition). So gilt der Plan auch für naturnah gestaltete Pools mit flachem Strandbereich ohne Fertigbecken. Das Angebot nennt die Beträge der Raten in Euro. Diesen Plan vereinbaren wir nur, wenn jeder Hersteller, dessen Bauteile in der Materialposition stehen, die Kennzeichnung der Bauteile, den Übergang des Eigentums und die Abtretung nach Absatz 3 zugesagt hat. Andernfalls nennt Ihr Angebot einen anderen Zahlungsplan.
(a)Rate 1 beträgt 30 Prozent der Vergütung, höchstens jedoch den Preis der Materialposition. Die Rechnung über Rate 1 senden wir Ihnen mit der Bestätigung des Vertrags. Rate 1 ist sieben Tage nach dem spätesten der folgenden Zeitpunkte fällig.
(aa)Zugang der Rechnung,
(bb)Ablauf der Widerrufsfrist, wenn Sie ein Widerrufsrecht haben, auch wenn Sie einen früheren Beginn verlangt haben,
(cc)Nachweis der Genehmigung, Ihre Bestätigung in Textform, dass keine Genehmigung erforderlich ist, oder Ihr Wunsch nach einer früheren Bestellung (§ 17 Abs. 2).
Wir verwenden Rate 1 für die Bestellung beim Hersteller. Wir bestellen innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Rate 1 und senden Ihnen innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang eine Bestätigung des Herstellers über die Bestellung.
(b)Rate 2 beträgt 60 Prozent der Vergütung. Sie wird in zwei Schritten fällig.
(aa)Materialanteil. Der erste Schritt ist der Preis der Materialposition abzüglich Rate 1, höchstens 60 Prozent der Vergütung. Wir stellen ihn in Rechnung, sobald der Hersteller in Textform bestätigt hat, dass die Bauteile der Materialposition für Sie gefertigt oder bereitgestellt und für Sie gekennzeichnet sind. Die Bestätigung nennt auch den Versandtermin. Er ist sieben Tage nach Zugang der Rechnung fällig. Innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang zahlen wir den Hersteller vollständig und senden Ihnen seine Bestätigung über den Eingang. Becken, Technik und Bauteile liefern wir nach Zahlung dieses Schritts an.
(bb)Abschläge für Bauleistungen. Der zweite Schritt ist der restliche Betrag der Rate 2. Er ist ein Abschlag für die Bauleistungen, die bis zum Einbau und zur Hinterfüllung des Beckens erbracht sind, bei einem Pool ohne Fertigbecken bis zum Einbau von Abdichtung und Technik. Wir stellen ihn in Rechnung, sobald dieser Stand erreicht ist. Bis dahin können wir ihn in Teilbeträgen nach Baufortschritt in Höhe des Wertes der jeweils erbrachten Bauleistungen in Rechnung stellen. Die Leistungen weisen wir durch eine Aufstellung nach, die eine rasche und sichere Beurteilung erlaubt. Jeder Betrag ist sieben Tage nach Zugang der Rechnung fällig. Übersteigt der restliche Betrag den Wert der bis dahin erbrachten Bauleistungen, stellen wir den übersteigenden Teil als Abschlag nach § 632a BGB für die weiteren Bauleistungen in Rechnung, sobald diese erbracht sind.
(c)Die Schlussrate umfasst die restliche Vergütung, mindestens 10 Prozent. Sie wird nach der Abnahme und dem Zugang einer prüffähigen Schlussrechnung fällig (§ 650g Abs. 4 BGB). In der Schlussrechnung rechnen wir auch Nachträge ab, soweit sie noch nicht bezahlt sind. Vor der Abnahme zahlen Sie insgesamt höchstens 90 Prozent der Vergütung.
(2)Wir sind uns mit Ihnen schon jetzt einig, dass das Eigentum an den Bauteilen der Materialposition auf Sie übergeht. Dazu übertragen wir Ihnen schon jetzt unsere Rechte an diesen Bauteilen, sobald der Hersteller sie für Sie gekennzeichnet hat, insbesondere ein Anwartschaftsrecht auf das Eigentum und den Anspruch gegen den Hersteller auf Herausgabe (§ 931 BGB). Mit der vollständigen Zahlung an den Hersteller werden Sie Eigentümer. Wir bleiben berechtigt und verpflichtet, die Bauteile für Sie abzurufen, anzuliefern und einzubauen. Die Gefahr tragen wir bis zur Abnahme (§ 644 BGB).
(3)Zur Sicherung Ihres Anspruchs auf Rückzahlung von Rate 1 und Rate 2 treten wir Ihnen schon jetzt unsere Ansprüche gegen den Hersteller aus der Bestellung für Ihren Vertrag ab, insbesondere auf Lieferung und auf Rückzahlung geleisteter Beträge. Sie nehmen die Abtretung an. Wir bleiben zur Geltendmachung berechtigt, solange wir unsere Pflichten aus diesem Vertrag erfüllen. Stellen wir unsere Zahlungen ein oder wird ein Insolvenzverfahren über unser Vermögen beantragt, können Sie die Abtretung dem Hersteller anzeigen und die Ansprüche selbst geltend machen, soweit das Insolvenzgericht nichts anderes anordnet. Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens darf der Insolvenzverwalter die abgetretenen Ansprüche verwerten. Den Erlös erhalten Sie abzüglich der gesetzlichen Kostenbeiträge. Ihre Rechte nach Absatz 2 bleiben bestehen. Die Abtretung endet, sobald die Bauteile der Materialposition bei Ihnen angeliefert sind. Mit der Rechnung über Rate 1 erhalten Sie eine kurze Übersicht, wie Ihre Zahlungen gesichert sind.
(4)Soweit Zahlungen nach Absatz 1 den Wert der erbrachten Leistungen einschliesslich der Bauteile nach Absatz 2 übersteigen, sind sie Vorauszahlungen. Der Wert richtet sich nach den Preisen, die das Angebot für die jeweilige Leistung ausweist.
(5)Ihr gesetzliches Recht, bei Mängeln einen angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten, bleibt bestehen (§ 320, § 632a Abs. 1 Satz 2 und § 641 Abs. 3 BGB).
(6)Für Leistungen ohne eigens bestellte Bauteile, etwa Sanierungen, Gartenanlagen und Terrassen, zahlen Sie Abschläge nach § 632a BGB in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. Die Leistungen weisen wir durch eine Aufstellung nach, die eine rasche und sichere Beurteilung erlaubt.
(7)Für Nachträge und Zusatzleistungen gilt § 22 Abs. 4. Für Verbraucherbauverträge gilt dieser Paragraph nicht, sondern § 15.
§ 24Befüllung, Inbetriebnahme und Einweisung
(1)Den Zeitpunkt der ersten Befüllung stimmen wir mit Ihnen nach dem Baufortschritt ab. Ein Fertigbecken wird nach unserer Anweisung gleichzeitig mit der Hinterfüllung befüllt.
(2)Das Füllwasser stellen Sie auf eigene Kosten. Das gilt auch für einen Hydrantenanschluss oder eine Befüllung per Tankwagen, soweit das Angebot nichts anderes vorsieht. Wollen Sie Brunnenwasser verwenden, lassen Sie es vorher auf seine Eignung untersuchen. Wir nennen Ihnen die dafür massgeblichen Werte.
(3)Nach der Befüllung nehmen wir die Pooltechnik in Betrieb, stellen die Wasserwerte ein und verbinden die Geräte mit dem WLAN und Ihrem Konto beim Hersteller (§ 35).
(4)Wir weisen Sie oder eine von Ihnen benannte Person in Bedienung, Pflege und Sicherheit der Anlage ein. Sie erhalten die Bedienungsanleitungen der Hersteller, unsere Pflegeanleitung, Hinweise zur Winterfestmachung und die Sicherheitshinweise nach § 31, auf Wunsch digital. Die Einweisung halten wir in einem Protokoll fest.
§ 25Abnahme, der gemeinsame Rundgang
(1)Nach Fertigstellung fordern wir Sie in Textform auf, die Leistung innerhalb von zwölf Werktagen nach Zugang der Aufforderung abzunehmen. Wir bieten Ihnen dafür einen gemeinsamen Termin vor Ort an, möglichst zusammen mit der Einweisung nach § 24 Abs. 4. Das Ergebnis halten wir in einem Protokoll fest, das auch bekannte Mängel und Vorbehalte enthält.
(2)Unwesentliche Mängel halten wir im Protokoll fest und beseitigen sie. Wegen solcher Mängel können Sie die Abnahme nicht verweigern (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB), Ihre Rechte wegen dieser Mängel bleiben aber bestehen. Feineinstellungen, die erst im laufenden Betrieb möglich sind, etwa an der Dosierung, sind für sich allein kein wesentlicher Mangel.
(3)Die Leistung gilt als abgenommen, wenn Sie die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigern (§ 640 Abs. 2 BGB). Sind Sie Verbraucher, tritt diese Folge nur ein, wenn wir Sie zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folge hingewiesen haben.
(4)Mängel, die Sie bei der Abnahme kennen, sollten Sie im Protokoll vorbehalten. Sonst verlieren Sie wegen dieser Mängel die Rechte auf Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt und Minderung. Ansprüche auf Schadensersatz bleiben bestehen (§ 640 Abs. 3 BGB).
(5)Eine gesonderte Abnahme einzelner Teile der Leistung findet mit Verbrauchern nur statt, wenn Sie ihr im Einzelfall in Textform zustimmen. Die Schlussrate wird erst nach der Abnahme der gesamten Leistung fällig.
(6)Verweigern Sie die Abnahme unter Angabe von Mängeln, wirken Sie auf unser Verlangen an einer gemeinsamen Feststellung des Zustands der Leistung mit (§ 650g Abs. 1 BGB). Bleiben Sie einem vereinbarten oder von uns innerhalb angemessener Frist bestimmten Termin fern, können wir die Feststellung unter den Voraussetzungen des § 650g Abs. 2 BGB allein vornehmen.
(7)Mit der Abnahme beginnt die Verjährung der Mängelansprüche. Zugleich geht die Gefahr auf Sie über.
§ 26Wenn etwas nicht stimmt, Mängelrechte und Verjährung
(1)Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wir erhalten zunächst Gelegenheit, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen, soweit eine Fristsetzung nach dem Gesetz nicht entbehrlich ist. Wir können nach unserer Wahl nachbessern oder neu herstellen (§ 635 Abs. 1 BGB).
(2)Mängelansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einem Bauwerk, insbesondere einem in das Erdreich eingebauten Pool, beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
(3)Melden Sie uns einen Mangel am besten gleich, etwa per WhatsApp oder E-Mail. So verhindern wir gemeinsam Folgeschäden. Eine Frist, nach deren Ablauf Ihre Rechte wegen eines Mangels verfallen, gibt es für Verbraucher nicht.
(4)Manche Teile nutzen sich durch bestimmungsgemässen Gebrauch ab, etwa Filtermedien, Dichtungen, Elektroden der Salzelektrolyse und Messsonden. Ihre normale Abnutzung ist kein Mangel. Rechte wegen Mängeln, die bei der Abnahme vorhanden waren, bleiben bestehen.
§ 27Pflege und Winterfestmachung, damit Ihr Pool lange schön bleibt
(1)Ein Pool braucht regelmässige Pflege. Sie können sie selbst übernehmen oder uns mit einem Servicepaket übertragen. Übernehmen Sie Betrieb und Pflege selbst, richten Sie sich nach den Bedienungsanleitungen der Hersteller und nach unserer Pflegeanleitung.
(2)Besonders wichtig ist dabei Folgendes.
(a)Halten Sie die Wasserwerte wie pH-Wert, Desinfektionsmittel, Salzgehalt und Temperatur in den Bereichen, die die Hersteller angeben.
(b)Verwenden Sie nur Pflegemittel, die für die Anlage und die verbauten Materialien geeignet sind.
(c)Schützen Sie die Anlage vor Frost und machen Sie sie rechtzeitig winterfest oder lassen Sie sie winterfest machen.
(d)Leeren Sie das Becken nie ohne Rücksprache mit uns ganz oder teilweise, weil es bei hohem Grundwasser aufschwimmen kann.
(e)Lassen Sie Pumpen nie ohne Wasser laufen. Reinigen oder spülen Sie Filter regelmässig.
(f)Lassen Sie Eingriffe in Technik, Leitungen und Abdichtung nur von Fachbetrieben vornehmen.
(3)Möchten Sie sich nicht selbst kümmern, übernehmen wir das gern. Für Saisonstart und Winterfestmachung bieten wir Einzelaufträge an, für die laufende Pflege Servicepakete (Teil C).
(4)Beruht ein Schaden darauf, dass Sie diese Punkte nicht beachtet haben, ist er kein Mangel unserer Leistung. Die gesetzliche Verteilung der Beweislast bleibt bestehen.
§ 28Herstellergarantien
(1)Manche Hersteller geben für ihre Produkte eine Garantie, etwa auf die Dichtigkeit eines Beckens oder auf Pumpen und Wärmepumpen. Diese Garantien gelten zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Mängelrechten uns gegenüber und schränken sie nicht ein. Inhalt und Bedingungen ergeben sich aus der Garantieerklärung des Herstellers, die wir Ihnen übergeben.
(2)Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung. Ist für eine Garantie eine Registrierung nötig, übernehmen wir sie auf Wunsch für Sie.
(3)Eine eigene Garantie übernehmen wir nur, wenn das Angebot sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet.
§ 29Eigentumsvorbehalt an losen Teilen
Lose gelieferte Sachen, etwa Abdeckungen, Reinigungsgeräte oder Zubehör, bleiben bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung aus diesem Vertrag unser Eigentum. Das gilt weder für eingebaute Teile, die wesentlicher Bestandteil des Grundstücks oder eines Gebäudes werden, noch für Bauteile, die Ihnen nach § 23 Abs. 2 bereits gehören.
§ 30Kündigung
(1)Sie können den Vertrag bis zur Vollendung der Leistung jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Wir erhalten dann die Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen. Für den nicht erbrachten Teil erhalten wir die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen und abzüglich dessen, was wir anderweitig erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen.
(2)Statt einer Einzelabrechnung können wir für den nicht erbrachten Teil pauschal 10 Prozent der Vergütung verlangen, die auf diesen Teil entfällt. Berechnungsgrundlage ist die vereinbarte Vergütung ohne Umsatzsteuer. Umsatzsteuer kommt nur hinzu, soweit sie gesetzlich anfällt. Sie können nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch zusteht. Wir können nachweisen, dass uns ein höherer Anspruch zusteht, etwa wenn eigens für Sie angefertigte Bauteile bereits bestellt sind und nicht anderweitig verwendet werden können.
(3)Die Pauschale gilt nur für die freie Kündigung nach Absatz 1. Sie gilt nicht bei einem Widerruf, nicht bei einer Kündigung aus wichtigem Grund und nicht bei einer Kündigung nach § 17 Abs. 3.
(4)Beide Seiten können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen (§ 648a BGB). Unsere Rechte nach § 643 BGB und, ausser beim Verbraucherbauvertrag, nach § 650f Abs. 5 BGB bleiben bestehen.
(5)Die Kündigung eines Bauvertrags bedarf der Schriftform, also der eigenhändigen Unterschrift (§ 650h BGB). Für die Kündigung anderer Verträge nach Teil B genügt die Textform.
§ 31Sicherheit am Pool, besonders für Kinder
(1)Wasser zieht Kinder an. Ertrinken geschieht oft schnell und lautlos, gerade bei kleinen Kindern. Bitte lassen Sie Kinder am Pool deshalb nie unbeaufsichtigt. Wir empfehlen, den Pool gegen unbefugten Zugang zu sichern, etwa durch eine Abdeckung, einen Rollladen oder einen Zaun mit selbstschliessender Tür. Gern beraten wir Sie, welche Lösung zu Ihrem Garten passt. Für die Sicherheit im täglichen Betrieb sind Sie als Eigentümer oder Besitzer des Pools verantwortlich.
(2)Auch rutschhemmende Oberflächen können bei Nässe, Algen oder Laub glatt werden. In flachen Bereichen ist Springen gefährlich.
(3)Bitte lagern Sie Pflegemittel und Chemikalien trocken, für Kinder unzugänglich und getrennt voneinander. Mischen Sie sie nie miteinander.
(4)Elektrische Anlagen am Pool darf nur ein Elektrofachbetrieb verändern.
(5)Diese Hinweise schränken unsere Pflichten und unsere Haftung nicht ein.
Teil C
Service, Pflege und Fernüberwachung, nach dem Bau geht es erst richtig los
§ 32Unsere Serviceleistungen
(1)Teil C gilt für Serviceleistungen, insbesondere Frühlingsservice zum Saisonstart, Winterservice ab Oktober, monatliche Servicepakete mit Fernüberwachung und Pflege vor Ort sowie Reparaturen. Er gilt auch für Anlagen, die wir nicht gebaut haben.
(2)Den Inhalt eines Servicepakets legt die Paketbeschreibung im Angebot fest. Sie bestimmt insbesondere, welche Geräte überwacht werden, wie oft wir vor Ort pflegen, welche Pflegemittel und welches Material enthalten sind, über welche Kanäle Sie uns erreichen und welcher Anteil des Preises auf die Fernüberwachung entfällt. Sie nennt auch das Einsatzgebiet für die Pflege vor Ort und die Anfahrtspauschale ausserhalb dieses Gebiets. Die Pflege vor Ort ist wöchentlich, alle zwei Wochen oder alle vier Wochen möglich. Das kleinste Paket ist die reine Fernüberwachung ohne Pflege vor Ort.
(3)Wir erbringen die in der Paketbeschreibung genannten Tätigkeiten mit der Sorgfalt eines Fachbetriebs. Zwischen den Besuchen hängt die Wasserqualität auch von Witterung, Badebetrieb und Eingriffen Dritter ab.
(4)Wir planen die Besuche im vereinbarten Rhythmus innerhalb der Servicezeiten. Fällt ein Besuch aus Gründen aus, die wir zu vertreten haben oder die auf Witterung beruhen, holen wir ihn zeitnah nach oder schreiben die anteilige Vergütung gut. Ist die Anlage zum vereinbarten Termin aus Gründen nicht zugänglich, die Sie zu vertreten haben, bleibt die Vergütung für diesen Besuch geschuldet. Ersparte Aufwendungen rechnen wir an.
(5)Betreuen wir eine Anlage, die wir nicht selbst gebaut haben, nehmen wir vor Beginn eine Bestandsaufnahme gegen die im Angebot genannte Vergütung vor und halten das Ergebnis in einem Protokoll fest. Mängel des Bestands beseitigen wir nur auf gesonderten Auftrag. Geräte, die sich nicht zuverlässig überwachen lassen, nehmen wir nicht in die Fernüberwachung auf. Kann die Anlage nach dem Ergebnis ohne Beseitigung wesentlicher Mängel nicht sicher betrieben werden, können beide Seiten den Servicevertrag innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des Protokolls kündigen. Die Vergütung für die Bestandsaufnahme bleibt geschuldet.
§ 33Einzelaufträge, Reparaturen und Mängelrechte
(1)Frühlingsservice und Winterservice sind Einzelaufträge, soweit die Paketbeschreibung sie nicht enthält. Den Termin stimmen wir mit Ihnen ab. Den Winterservice führen wir ab Oktober aus. Bis zur Winterfestmachung sorgen Sie für den Frostschutz der Anlage, soweit Sie diese Aufgabe nicht uns übertragen haben.
(2)Reparaturen und der Austausch von Teilen gehören nicht zu den Servicepaketen, soweit die Paketbeschreibung nichts anderes regelt. Wir führen sie nur auf gesonderten Auftrag aus. Vorher teilen wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten mit. Sie geben sie in Textform frei, etwa per E-Mail oder WhatsApp.
(3)Droht ein Schaden an der Anlage und erreichen wir Sie nicht, dürfen wir über den Fernzugriff Schutzmassnahmen treffen, etwa eine Pumpe, eine Heizung oder eine Dosierung abschalten. Solche Eingriffe aus der Ferne sind im Preis der Fernüberwachung enthalten. Wir informieren Sie unverzüglich über jeden Eingriff und dokumentieren ihn. Einen Einsatz vor Ort führen wir nur auf Ihren Auftrag aus und berechnen ihn nach § 38 Abs. 5.
(4)Für Mängel von Serviceleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Regeln in § 26 Abs. 1 und 4 gelten entsprechend.
§ 34Fernüberwachung, Ihre Anlage im Blick
(1)Bei der Fernüberwachung werten wir die Betriebsdaten der vereinbarten Geräte aus, die der Hersteller auf seiner Plattform bereitstellt, etwa Wasserwerte, Temperaturen, Laufzeiten und Fehlermeldungen. Weichen Werte von den Bereichen in der Paketbeschreibung ab, benachrichtigen wir Sie per E-Mail und, wenn das Paket es vorsieht, zusätzlich per WhatsApp. Ist grösserer Aufwand nötig, etwa ein Einsatz vor Ort oder eine Reparatur, melden wir uns bei Ihnen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
(2)Wir sichten Daten und Meldungen an jedem Werktag von Montag bis Samstag mindestens einmal, nicht fortlaufend. Sieht die Paketbeschreibung eine häufigere Sichtung vor, gilt diese. Meldungen bearbeiten wir bei der nächsten Sichtung. Bestimmte Reaktionszeiten gelten nur, wenn die Paketbeschreibung sie ausdrücklich nennt. Automatische Warnungen der App des Herstellers können Sie zusätzlich direkt auf Ihrem Smartphone erhalten. Wir empfehlen Ihnen, diese Warnungen einzuschalten.
(3)Stellen wir bei einer Sichtung fest, dass die Anlage seit mehr als 48 Stunden keine Daten liefert, informieren wir Sie spätestens am nächsten Werktag.
(4)Eine Notfallbereitschaft rund um die Uhr schulden wir nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
(5)Die Fernüberwachung setzt voraus, dass die Geräte mit Strom versorgt sind, Ihr WLAN oder unser Mobilfunkrouter funktioniert und die Plattform des Herstellers erreichbar ist. Für Störungen der Stromversorgung, des Internetzugangs und der Plattform sind wir nur verantwortlich, soweit wir sie zu vertreten haben. Können wir die Fernüberwachung aus Gründen nicht erbringen, die Sie nicht zu vertreten haben, mindert sich der Preisanteil der Fernüberwachung anteilig für jeden vollen Tag des Ausfalls. Die Ausfalltage ermitteln wir aus den Verbindungsdaten der Plattform und verrechnen die Minderung mit der nächsten Rechnung. Haben Sie den Ausfall zu vertreten, etwa weil Sie das WLAN abgeschaltet oder die Freigabe nach § 35 Abs. 2 widerrufen haben, bleibt die Vergütung geschuldet. Ersparte Aufwendungen rechnen wir dabei an.
(6)Die Fernüberwachung behält die Technik im Blick, nicht die Menschen am Pool. Sie ersetzt weder die Aufsicht über den Pool noch Ihre eigene Sichtkontrolle und ist kein Sicherheitssystem für Personen. Prüfen Sie deshalb vor dem Baden selbst, ob Wasser und Anlage in Ordnung sind.
(7)Soweit die Paketbeschreibung es vorsieht, dürfen wir über die Plattform des Herstellers Einstellungen ändern, etwa Laufzeiten, Temperaturen oder Dosiermengen. Jede Änderung dokumentieren wir.
§ 35Ihr Konto beim Hersteller und die Daten Ihrer Anlage
(1)Die Geräte werden über ein Konto auf der Plattform des jeweiligen Herstellers verbunden. Das Konto läuft auf Ihren Namen. Bei der Einrichtung helfen wir Ihnen gern. Für die Nutzung der Plattform gelten die Bedingungen des Herstellers.
(2)Sie geben uns in Ihrem Konto als Servicepartner frei. Die Freigabe können Sie jederzeit in der App oder durch eine Nachricht an uns widerrufen. Ohne Freigabe können wir die Fernüberwachung nicht erbringen. Sie können den Vertrag dann nach § 37 kündigen. Bis zum Vertragsende bleibt die Vergütung geschuldet, abzüglich der Aufwendungen, die wir dadurch ersparen.
(3)Die Geräte erzeugen Betriebsdaten, die der Hersteller auf seiner Plattform speichert. Dateninhaber im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) ist der Hersteller, nicht wir. Die Informationen des Herstellers nach Art. 3 dieser Verordnung erhalten Sie vor Vertragsschluss mit dem Angebot. Sie erklären insbesondere, welche Daten entstehen, wo und wie lange sie gespeichert werden und wie Sie auf sie zugreifen können.
(4)Die Daten, auf die Sie uns Zugriff geben, nutzen wir ausschliesslich für die vereinbarten Leistungen, insbesondere für Überwachung, Benachrichtigung, Fehlerdiagnose, Einsatzplanung und Dokumentation. Wir geben die Daten nicht an Dritte weiter. Ausgenommen ist die Weitergabe an den Hersteller oder an Partnerbetriebe, soweit sie für eine beauftragte Leistung nötig ist, etwa zur Klärung eines Garantiefalls. Wir nutzen die Daten nicht für Werbung und nicht zur Bildung von Profilen.
(5)Endet der Vertrag, beenden wir unseren Zugriff. Die bei uns gespeicherten Daten der Anlage löschen wir, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Unterlagen über erbrachte Leistungen bewahren wir bis zum Ablauf der Verjährungsfristen auf.
(6)Ihre Rechte gegenüber dem Hersteller auf Zugang zu Ihren Daten und auf deren Weitergabe an Dritte bleiben bestehen. Für personenbezogene Daten gilt § 13.
§ 36Was wir von Ihnen brauchen
(1)Damit wir Ihre Anlage gut betreuen können, bitten wir Sie um Folgendes.
(a)Sie gewähren uns zu den vereinbarten Terminen Zugang zum Pool und zum Technikraum.
(b)Sie sorgen für die Stromversorgung der Geräte und für ein funktionierendes WLAN nach § 20 Abs. 3.
(c)Sie informieren uns vorher, wenn Sie Einstellungen an überwachten Geräten ändern, Geräte austauschen oder Dritte an der Anlage arbeiten lassen.
(d)Sie melden uns Auffälligkeiten, die Sie selbst bemerken, etwa Wasserverlust, ungewohnte Geräusche oder trübes Wasser.
(e)Sie halten Haustiere während unserer Arbeiten so, dass unsere Mitarbeiter gefahrlos arbeiten können.
(f)Sie lagern Pflegemittel sicher nach § 31 Abs. 3.
(2)Können wir Leistungen nicht oder nur mit Mehraufwand erbringen, weil diese Voraussetzungen fehlen, gilt § 19 Abs. 5 entsprechend.
§ 37Laufzeit und Kündigung
(1)Servicepakete haben eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten ab dem im Angebot genannten Beginn. Das gilt auch für die reine Fernüberwachung. Die Erstlaufzeit endet spätestens 24 Monate nach Vertragsschluss.
(2)Sie können zum Ende der Erstlaufzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Kündigen Sie nicht, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter. Sie können ihn dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
(3)Wir können frühestens zum Ende der Erstlaufzeit und danach jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Lehnen Sie ein Änderungsangebot nach § 38 Abs. 3 ab oder stimmen Sie ihm nicht bis zum vorgesehenen Tag der Änderung zu, können wir mit einer Frist von einem Monat kündigen.
(4)Verkaufen Sie das Grundstück mit dem Pool oder endet Ihr Recht, das Grundstück zu nutzen, können Sie auch während der Erstlaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Auf Verlangen weisen Sie den Verkauf oder das Ende der Nutzung nach. Will der Erwerber den Vertrag übernehmen, stimmen wir zu, wenn kein wichtiger Grund entgegensteht.
(5)Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
(6)Kündigungen bedürfen der Textform. Sie können per E-Mail an service@calaverde.de, per WhatsApp an +49 160 90315248 oder per Brief kündigen. Wir bestätigen Ihnen den Eingang der Kündigung und das Vertragsende in Textform.
§ 38Preise im Service
(1)Die Vergütung für Servicepakete ist monatlich im Voraus zu zahlen, spätestens am dritten Werktag des Monats. Erteilen Sie uns ein SEPA-Mandat, ziehen wir sie per Lastschrift ein, sonst überweisen Sie sie. Beginnt oder endet der Vertrag im Laufe eines Monats, berechnen wir diesen Monat anteilig.
(2)Während der Erstlaufzeit gelten die vereinbarten Preise unverändert. Nennt die Paketbeschreibung bereits einen Preis für die Zeit danach, gilt dieser.
(3)Im Übrigen können wir Ihnen nach der Erstlaufzeit eine Änderung der Preise anbieten. Das Änderungsangebot nennt den neuen Preis, den Grund der Änderung und den Tag, ab dem der neue Preis gelten soll. Es muss Ihnen mindestens sechs Wochen vor diesem Tag in Textform zugehen.
(4)Die Änderung wird nur wirksam, wenn Sie ihr ausdrücklich in Textform zustimmen. Schweigen gilt nicht als Zustimmung, auch nicht die weitere Nutzung der Leistungen. Stimmen Sie nicht zu, gelten die bisherigen Preise weiter. Wir können den Vertrag dann nach § 37 Abs. 3 kündigen.
(5)Einzelaufträge, Reparaturen und Einsätze vor Ort berechnen wir nach dem Angebot. Liegt kein Angebot vor, gelten die Preise, die wir Ihnen vor der Beauftragung in Textform genannt haben.
Teil D
Kauf von Zubehör, Technik und Pflegemitteln
§ 39Lieferung und Gefahrübergang
(1)Teil D gilt für den Kauf von Zubehör, Technik und Pflegemitteln ohne Einbau durch uns, etwa von Salz, Pflegechemie, Lampen, Pumpen oder Heizungen. Waren, die wir weder einbauen noch als Teil einer Leistung nach Teil B oder Teil C liefern, verkaufen wir mit einem eigenen Kaufvertrag. Bauen wir die Ware ein, gelten zusätzlich Teil B oder Teil C.
(2)Wir liefern an die vereinbarte Anschrift oder übergeben die Ware bei einem Termin vor Ort. Lieferkosten und Lieferzeit nennen wir vor Vertragsschluss.
(3)Soweit nichts anderes vereinbart ist, zahlen Sie den Kaufpreis vor der Lieferung oder bei Übergabe der Ware.
(4)Sind Sie Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe der Ware an Sie über, auch beim Versand.
(5)Bitte melden Sie offensichtliche Transportschäden möglichst bald und lassen Sie sich den Schaden vom Zusteller bestätigen. Das hilft uns, Ansprüche gegen das Transportunternehmen durchzusetzen. Ihre gesetzlichen Rechte hängen davon nicht ab.
§ 40Eigentumsvorbehalt beim Kauf
(1)Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
(2)Wird die Ware wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks oder eines Gebäudes, gilt § 29.
§ 41Mängelrechte beim Kauf
(1)Sind Sie Verbraucher, gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Vor der Nacherfüllung informieren wir Sie über Ihr Recht, zwischen Reparatur und Lieferung einer mangelfreien Ware zu wählen. Zugleich informieren wir Sie darüber, wie sich eine Reparatur auf die Verjährung auswirkt.
(2)Die gesetzlichen Vorschriften, nach denen sich die Verjährungsfrist bei einer Nachbesserung verlängert, bleiben bestehen.
§ 42Vernetzte Geräte und Pflegemittel
(1)Verkaufen wir vernetzte Geräte, etwa Wärmepumpen, Anlagen zur Salzelektrolyse, Dosieranlagen oder Pumpen mit App, erhalten Sie vor dem Kauf die Informationen des Herstellers nach Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act).
(2)Für Waren mit digitalen Elementen gelten die gesetzlichen Vorschriften über Aktualisierungen. Wir informieren Sie über Aktualisierungen, die der Hersteller bereitstellt, soweit das Gesetz dies verlangt.
(3)Pflegemittel und Chemikalien geben wir nur nach den Vorschriften des Chemikalienrechts und des Biozidrechts ab. Schreiben diese Vorschriften vor der Abgabe eine Information, eine Beratung oder die Angabe des Verwendungszwecks vor, wirken Sie mit. Bitte beachten Sie die Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise auf der Verpackung.
Teil E
Besondere Bestimmungen für Leistungen in der Schweiz und in Spanien (Mallorca)
§ 43Leistungen in der Schweiz
(1)Für Leistungen in der Schweiz gelten diese AGB mit den folgenden Ergänzungen.
(2)Das Angebot nennt, ob die Preise in Schweizer Franken oder in Euro gelten, ob und in welcher Höhe schweizerische Mehrwertsteuer oder Einfuhrsteuer anfällt und wer Zoll, Verzollung und Bankspesen trägt. Sind Sie Verbraucher, nennen wir Ihnen Gesamtpreise.
(3)Soweit schweizerisches Recht anzuwenden ist und eine Mängelrüge verlangt, beträgt die Frist für die Rüge 60 Tage. Sie beginnt bei erkennbaren Mängeln mit der Abnahme oder Ablieferung, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung.
(4)Bei Mängeln an Bauten verjähren Ihre Ansprüche in fünf Jahren ab Abnahme. Diese Frist wird nicht verkürzt.
(5)Ihr Anspruch auf unentgeltliche Nachbesserung von Mängeln an Bauten wird weder ausgeschlossen noch eingeschränkt. Wir erhalten zunächst Gelegenheit, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern.
(6)Das gesetzliche Bauhandwerkerpfandrecht nach Art. 837 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs bleibt bestehen. Setzen wir Partnerbetriebe ein, weisen wir Ihnen vor Fälligkeit der Beträge aus dem zweiten Schritt der Rate 2 und vor Fälligkeit der Schlussrate auf Verlangen nach, dass deren fällige und unbestrittene Forderungen bezahlt sind. Fehlt dieser Nachweis, können Sie nach Absprache mit uns den offenen Betrag bis zur Höhe der jeweiligen Zahlung mit befreiender Wirkung uns gegenüber unmittelbar an den Partnerbetrieb zahlen.
(7)Das Widerrufsrecht nach § 5 und den Anhängen gilt auch für Verbraucher mit Wohnsitz in der Schweiz. Rechte nach Art. 40a ff. des Obligationenrechts bleiben bestehen.
(8)SIA-Normen gelten nur, wenn das Angebot sie ausdrücklich einbezieht.
(9)Zwingende Vorschriften des schweizerischen Rechts zu Ihren Gunsten bleiben bestehen, insbesondere zum Gerichtsstand am Wohnsitz von Verbrauchern.
§ 44Leistungen in Spanien (Mallorca)
(1)Für Leistungen in Spanien, insbesondere auf Mallorca, gelten diese AGB mit den folgenden Ergänzungen.
(2)Sie sind Bauherr (promotor). Sie sind insbesondere für Folgendes verantwortlich.
(a)die Baugenehmigung oder die sonst erforderliche Anzeige bei der Gemeinde,
(b)Gebühren, Steuern und Kautionen, etwa die Steuer auf Bauwerke (ICIO) und die Kaution für Bauabfälle,
(c)die Beauftragung eines Architekten und eines technischen Bauleiters (aparejador), soweit das Recht dies verlangt.
Wir stellen Ihnen die Unterlagen zum Pool zur Verfügung, die das Angebot vorsieht. Mit den Arbeiten beginnen wir erst, wenn die Genehmigung vorliegt oder die Anzeige wirksam ist.
(3)Auf Mallorca gelten besondere Einschränkungen, insbesondere im Küstenschutzbereich, auf Rustikalland (suelo rústico) und bei Wasserknappheit. Sie können den Bau verhindern oder verzögern oder die Befüllung untersagen. Wir weisen Sie vor Vertragsschluss auf Einschränkungen hin, die uns bekannt sind oder als Fachbetrieb erkennbar sein müssen. Im Übrigen tragen Sie diese Risiken als Bauherr, soweit wir sie nicht durch eine eigene Planung verursacht haben. § 17 Abs. 3 gilt entsprechend.
(4)Darf der Pool wegen Wasserknappheit nicht aus dem öffentlichen Netz befüllt werden, erfolgt die Befüllung per Tankwagen auf Ihre Kosten.
(5)Sind Sie Verbraucher, nennen wir Ihnen Preise einschliesslich der spanischen Umsatzsteuer (IVA) in der Höhe, die das Angebot ausweist.
(6)Haben Sie als Verbraucher Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien, behalten Sie die Rechte aus zwingenden Vorschriften des spanischen Rechts, etwa zur Gewährleistung beim Kauf von Waren. Zwingende spanische Vorschriften über die Haftung für Bauwerke bleiben bestehen.
(7)Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien, erhalten Sie die vorvertraglichen Informationen und die Widerrufsbelehrung zusätzlich auf Spanisch.
Teil F
Schlussbestimmungen
§ 45Fragen und Meinungsverschiedenheiten
Bei Fragen oder Meinungsverschiedenheiten sprechen Sie uns bitte direkt an, wir suchen gemeinsam eine Lösung. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nehmen daran nicht teil.
§ 46Anwendbares Recht
(1)Für alle Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) gilt nicht.
(2)Sind Sie Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur, soweit Ihnen dadurch nicht der Schutz entzogen wird, den Ihnen zwingende Vorschriften des Staates gewähren, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008, Rom I).
(3)Zwingende Vorschriften am Ort des Grundstücks, etwa zum öffentlichen Baurecht und zu Pfandrechten an Grundstücken, bleiben bestehen.
(4)Sind Sie Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 47Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch. § 44 Abs. 7 bleibt bestehen.
§ 48Änderungen dieser Geschäftsbedingungen
(1)Für jeden Vertrag gilt die Fassung dieser AGB, die bei Vertragsschluss vereinbart wurde.
(2)Bei laufenden Verträgen, etwa Servicepaketen, können wir Ihnen eine geänderte Fassung anbieten. Sie gilt nur, wenn Sie ihr ausdrücklich in Textform zustimmen. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Stimmen Sie nicht zu, gilt die bisherige Fassung weiter.
Teil G
Zusätzliche Regeln für Unternehmer
Die Regeln in diesem Teil gelten nur, wenn Sie Unternehmer sind (§ 2 Abs. 2). Sie gehen den Regeln in den Teilen A bis F vor.
§ 49Umsatzsteuer und Steuerabzug bei Bauleistungen
(1)Unsere Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Sie die Steuer nicht nach § 13b UStG selbst schulden.
(2)Sind Sie zum Steuerabzug bei Bauleistungen verpflichtet (§ 48 EStG), legen wir Ihnen unsere Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vor.
§ 50Aufrechnung
Sie können nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Das gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertrag, insbesondere wegen Mängeln oder Mehrkosten der Fertigstellung. Ihre Rechte nach § 320 und § 641 Abs. 3 BGB bleiben bestehen.
§ 51VOB/B und Teilabnahme
(1)Die VOB/B gilt nur, wenn wir sie mit Ihnen ausdrücklich vereinbaren. In diesem Fall gehen ihre Regeln den Teilen A und B dieser AGB vor, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.
(2)Wir können eine gesonderte Abnahme für Teile der Leistung verlangen, die in sich abgeschlossen und selbständig nutzbar sind, etwa für den Pool einerseits und die Gartenanlage andererseits. Die Schlussrate wird erst nach der Abnahme der gesamten Leistung fällig.
§ 52Kauf von Waren
(1)Beim Versand geht die Gefahr mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf Sie über.
(2)Für den Eigentumsvorbehalt nach § 29 und § 40 gelten ergänzend die folgenden Regeln.
(a)Der Eigentumsvorbehalt gilt bis zur Zahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
(b)Sie dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräussern oder einbauen. Sie treten uns schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräusserung oder dem Einbau in Höhe des Rechnungswerts der Ware ab. Wir nehmen die Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung berechtigt, solange Sie Ihre Zahlungspflichten erfüllen.
(c)Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 Prozent, geben wir auf Ihr Verlangen Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
(3)Sind Sie Kaufmann, gilt § 377 HGB. Sie müssen die Ware unverzüglich nach Ablieferung untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzeigen. Später erkennbare Mängel zeigen Sie unverzüglich nach ihrer Entdeckung an.
§ 53Verjährung von Mängelansprüchen
(1)Mängelansprüche für Werkleistungen und Serviceleistungen, die kein Bauwerk betreffen, verjähren in einem Jahr ab Abnahme.
(2)Mängelansprüche beim Kauf von Waren verjähren in einem Jahr ab Ablieferung.
(3)Die Absätze 1 und 2 gelten nicht in den folgenden Fällen.
(a)Ansprüche nach § 12 Abs. 1 und 2,
(b)arglistig verschwiegene Mängel und Garantien,
(c)Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB),
(d)Rückgriffsansprüche nach § 445a, § 445b und § 478 BGB.
§ 54Gerichtsstand und unwirksame Bestimmungen
(1)Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Stuttgart ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag. Wir können Sie auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
(2)Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).
Anhänge
Widerrufsbelehrungen und Formulare
Die Formulare in Anhang 3 und Anhang 4 finden Sie zum Ausdrucken auch in der PDF-Fassung dieser AGB. Welche Widerrufsbelehrung für Ihren Vertrag gilt, ergibt sich aus § 5 Abs. 2. Sie erhalten sie zusammen mit Ihrem Angebot.
Anhang 1a
Widerrufsbelehrung für Bauleistungen, Werkleistungen und Dienstleistungen, bei denen Sie auch Waren erhalten
Diese Belehrung gilt für Verbraucher, die einen Vertrag über Planung, Bau, Einbau, Sanierung, Reparatur oder Pflege ausserhalb unserer Geschäftsräume oder ausschliesslich über Fernkommunikationsmittel schliessen und dabei auch Waren erhalten, etwa Becken, Technik, Abdeckungen oder Pflegemittel.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (WERKPOOL GmbH, Marke Calaverde, Flughafenstrasse 59, 70629 Stuttgart, Telefon +49 160 90315248, E-Mail info@calaverde.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir holen die Waren ab.
Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Anhang 1b
Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen ohne Waren
Diese Belehrung gilt für Verbraucher, die einen Vertrag über Dienstleistungen ohne Lieferung von Waren ausserhalb unserer Geschäftsräume oder ausschliesslich über Fernkommunikationsmittel schliessen, etwa über die reine Fernüberwachung.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (WERKPOOL GmbH, Marke Calaverde, Flughafenstrasse 59, 70629 Stuttgart, Telefon +49 160 90315248, E-Mail info@calaverde.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Anhang 2
Widerrufsbelehrung für Kaufverträge über Waren
Diese Belehrung gilt für Verbraucher, die Zubehör, Technik oder Pflegemittel ohne Einbau durch uns ausserhalb unserer Geschäftsräume oder ausschliesslich über Fernkommunikationsmittel kaufen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (WERKPOOL GmbH, Marke Calaverde, Flughafenstrasse 59, 70629 Stuttgart, Telefon +49 160 90315248, E-Mail info@calaverde.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir holen die Waren ab.
Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Anhang 3
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An WERKPOOL GmbH, Marke Calaverde, Flughafenstrasse 59, 70629 Stuttgart, E-Mail info@calaverde.de
(*) Unzutreffendes streichen.
Anhang 4
Früher starten, Verlangen auf Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist
Dieses Formular ist freiwillig. Ohne dieses Verlangen beginnen wir erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Ein früherer Beginn betrifft Planung und Vorbereitung. Becken, Technik und Bauteile bestellen wir auch dann erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Bei Verträgen, die ausserhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wurden, muss das Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden, etwa unterschrieben auf Papier oder per E-Mail. Für Verbraucherbauverträge nach § 15 gilt dieses Formular nicht.
An WERKPOOL GmbH, Marke Calaverde, Flughafenstrasse 59, 70629 Stuttgart, E-Mail info@calaverde.de
(1)Ich verlange ausdrücklich, dass Calaverde mit den beauftragten Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
(2)Mir ist bekannt, dass ich bei einem Widerruf für die bis dahin erbrachten Leistungen Wertersatz schulde. Er entspricht dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen am Gesamtumfang der vereinbarten Leistungen und wird auf Grundlage des vereinbarten Gesamtpreises berechnet. Ist der Gesamtpreis unverhältnismässig hoch, wird der Wertersatz auf Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistungen berechnet.
(3)Ich bestätige meine Kenntnis davon, dass mein Widerrufsrecht erlischt, sobald Calaverde die Leistungen vollständig erbracht hat.
Fassung 1.0, Stand 30. September 2026. WERKPOOL GmbH, Flughafenstrasse 59, 70629 Stuttgart.